Wir bitten um dringende Beachtung der nachstehenden Verbandsmitteilung im Zusammenhang mit der Newcastle-Krankheit in Brandenburg.

 

Restriktionen aufgrund der Newcastle-Krankheit bei (gehaltenem) Geflügel - Aktualisierung

 

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg hat mit Wirkung zum 30.04.2026 eine bundeslandweite Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle Krankheit erlassen.

 

Bitte beachten Sie unbedingt den beigefügten Erlass sowie die teilweise zusätzlichen Restriktionen der Kreise des Landes Brandenburg. Die Auflistung der Kreise finden Sie unter diesem Link:

 

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/

 

Hiernach sind insbesondere nach Punkt 3 Absatz 1 des Erlasses Auflässe von Tauben und das Zusammenführen (also Einsetzen von Tauben) im Land Brandenburg untersagt. Die Durchfahrt von Kabinenexpressen ist, unseres Erachtens nach, allerdings weiterhin gestattet.

 

Wichtiger Hinweis für verflogene Tauben:

Verflogene Tauben dürfen weiterhin abgeholt werden. Insbesondere Vertrauenspersonen dürfen verflogene Tauben bei Privatpersonen abholen und die Rückführung in den Heimatschlag organisieren. Sollten die Tiere jedoch offensichtliche Krankheitssymptome aufweisen, ist das allerdings dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

 

Das Landesministerium hat uns versichert, dass die Tierseuchenlage streng überwacht und kontrolliert wird. Die Maßnahmen können also entsprechend angepasst werden, je nachdem wie sich die Lage entwickelt. Zur Zeit ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen mindestens noch 4 Wochen in Kraft bleiben.

 

Wir stehen in engem Kontakt zum Landesministerium und halten Sie entsprechend über die Sachlage informiert.

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